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Boote



ALLGEMEINE BEDINGUNGEN ZUR VERMIETUNG EINES WASSERFAHRZEUGES

1. EINFÜHRENDE BEMERKUNGEN

Die Tourismus Agentur „Adriatic.hr d.o.o.“, Poljička cesta 26, 21000 Split, OIB: 16364086764, ID: HR-AB-21-020038491(im weiteren Verlauf: Adriatic.hr), bürgt für den Wahrheitsgehalt der Daten bezüglich des Charterangebotes, welches auf den Seiten www.adriatic.hr angeboten werden, sowie für den Wahrheitsgehalt der Bedingungen unter denen die Charterflotte angeboten wird. Adriatic.hr hält seine Wasserfahrzeuge aus dem Angebot gewissenhaft instand und bürgt für ihre technische Einwandfreiheit und ihren guten Zustand.

Die Person, die die Anzahlung tätigt, bzw. die Reservation von einem oder mehrerer Wasserfahrzeuge aus dem Angebot von Adriatic.hr bestätigt (im weiteren Verlauf: Gast), steht in einem rechtlichen Verhältnis mit Adriatic.hr und mit der Anzahlung wird bestätigt, dass er mit den allgemeinen Bedingungen zur Vermietung von Wasserfahrzeugen, die mit diese Gelegenheit zur Einsicht gegeben werden, einverstanden ist. Sämtliche Bedingungen dieses Vertrages sind rechtlich bindend sowohl für den Gast als auch für Adriatic.hr. Diese Bedingungen sind die Grundlage zur Lösung eventuell entstehender Streitigkeiten zwischen Gast und Adriatic.hr, und deswegen bitten wir Sie, dass Sie diese Bedingungen unbedingt aufmerksam durchlesen.

2. ANMELDUNGEN

Anmeldungen für die Reservation von Wasserfahrzeugen werden per Email, über das dafür vorgesehene Formular, welches erreichbar ist auf den Internetseiten von Adriatic.hr, eingereicht, oder die Reservation wird in der Geschäftsstelle von Adriatic.hr oder eines Subagenten, der berechtigt ist, die Dienstleitungen aus dem Programm von Adriatic.hr anzubieten, vorgenommen. Der Gast ist verpflichtet während der Anmeldung alle Daten, die in dem Formular gefordert werden, anzugeben, bzw. bei der Anmeldung in unserer Geschäftsstelle oder der Geschäftsstelle eines Subagenten von Adriatic.hr alle notwendigen Dokumente vorzulegen, welche benötigt werden, um die vorgeschriebenen Prozess zu verrichten.

Falls der Gast nicht bereits bei der Reservation die genaue Anzahl der Reisenden (crew-list), mit vollständigen Namen, Adresse, Geburtsdatum sowie der Art und die Kennummer der Identifikationsurkunde angegeben hat, ist er verpflichtet, diese Daten spätestens bis einen Monat vor Anfang der Miete des Wasserfahrzeuges and Adriatic.hr zu schicken. Falls das Wasserfahrzeug ohne Skipper gemietet worden ist, ist es unabdinglich einen Führerschein zur Fortbewegung eines Wasserfahrzeuges vorzulegen.

3. MIETPREIS

Die Preise der Wasserfahrzeuge sind in Euros angegeben. Adriatic.hr behält sich vor, die angegeben Preise zu verändern, falls der Besitzer des Wasserfahrzeuges die Preise ändert.

Alle angegebenen Preise beziehen sich auf eine siebentägige Mietzeit, von Samstag bis Samstag.

Abhängig vom Model, Jahrgang und der Anzahl der Verleihungsjahre variieren die Preise auf den Internetseiten von Adriatic.hr von Wasserfahrzeug zu Wasserfahrzeug und sind zusätzlich hervorgehoben bei jedem Wasserfahrzeug.

Die angegebenen Preise beinhalten: technische Einwandfreiheit des Wasserfahrzeuges, sauberes und trockenes Wasserfahrzeug mit vollem Wasser- und Kraftstofftank (So müssen diese auch bei Rückgabe des Wasserfahrzeuges sein.), Nutzung des Wasserfahrzeuges und der Einrichtung, die notwendige Versicherung des Wasserfahrzeuges, Versicherung des Wasserfahrzeuges über der Höhe der hinterlassenen Kaution, kroatischen Schifffahrtserlaubnis für das Wasserfahrzeug, Charterlizenz für das Wasserfahrzeug sowie alles was auf den Internetseiten bei der Präsentation des gemieteten Wasserfahrzeuges veröffentlicht worden ist.

Die angegebenen Preise beinhalten nicht die Kosten der Marina und Anlegestelle im Heimathafen während der Miete, Hafengebühren, Aufenthaltgebühren und jegliche andere Gebühren, zusätzliche Ausrüstung für das Wasserfahrzeug, Kraftstoffkosten und alle anderen Utensilien, Bezahlung der Besatzung von Adriatic.hr und alle anderen gesonderten Dienstleistungen, Krankenversicherung und eine Unfallversicherung für die Besatzung sowie alles was nicht auf den Internetseiten bei der Präsentation des Wasserfahrzeuges vorgestellt worden ist.

Falls es zu einer Preisänderung eines bestimmten Wasserfahrzeuges nach bereits erfolgter Anmeldung aber vor einer erfolgten Anzahlung kommt, verpflichtet sich Adriatic.hr sofort nach Erhalt einer solchen Information den Gast zu verständigen und falls der Gast damit einverstanden ist, ihm einen neuen Kostenvoranschlag zu zuschicken.

Falls es zu einer Preisänderung nach bereits erfolgter Anzahlung kommt, bürgt Adriatic.hr, dass der Restbetrag, den der Gast noch zu zahlen hat, auf der Grundlage, nach der der Gast das Wasserfahrzeug reserviert hat, basiert.

4. ZAHLUNGSDYNAMIK

Um die Reservation eines Wasserfahrzeuges zu bestätigen, erfolgt eine Anzahlung in Höhe von 50 % des insgesamt zu zahlenden Betrages durch den Gast. Der Restbetrag muss spätestens bis einen Monat vor Beginn der Mietzeit gezahlt werden.

Das reservierte Wasserfahrzeug kann vom Gast nur unter der Bedingung übernommen werden, dass aller notwendigen Zahlungen erfolgt sind.

Mit der Einzahlung der Anzahlung bestätigt der Gast, dass er im Ganzen mit den Charakteristiken und Bedingungen, unter denen ihm das ausgesuchte Wasserfahrzeug angeboten worden ist, bekannt sind. Mit dem Akt der Anzahlung ist alles was in den hier aufgeführten Bedingungen rechtlich bindend für Gast und Adriatic.hr.

5. RECHT DES GASTES AUF ÄNDERUNG UND KÜNDIGUNG

Falls der Gast das reservierte Wasserfahrzeug stornieren möchte, muss dies auf schriftlichem Wege erfolgen (Email, Fax oder Brief).

Der Tag an dem Adriatic.hr die schriftliche Benachrichtigung über die Kündigung erhält, ist maßgebend für die Berechnung der Stornokosten. Diese werden wie folgt berechnet:

  • Für die Stornierung von bis zu zwei Monaten vor Beginn der Miete, erhebt Adriatic.hr Stornierungskosten in Höhe von 30 % des gemieteten Gesamtpaketes. Das übriggebliebene Geld wir dem Gast auf seine Rechnung erstattet.
  • Für die Stornierung von bis zu einem Monate vor Beginn der Miete, erhebt Adriatic.hr Stornierungskosten in Höhe von 50 % des gemieteten Gesamtpaketes. Das übriggebliebene Geld wir dem Gast auf seine Rechnung erstattet.
  • Für die Stornierung von weniger als einem Monat vor Beginn der Miete, erhebt Adriatic.hr Stornierungskosten in Höhe von 100 % des gemieteten Gesamtpaketes.
  • Für die Stornierung des Wasserfahrzeuges nach Übernahme des Wasserfahrzeuges durch den Gast, behält Adriatic.hr 100 % des Gesamtpreises der Miete und belastet den Gast mit allen möglichen Kosten, die durch die Stornierung entstehen können.

Die Rückzahlung des Geldes erfolgt sofort nach Feststellung der genauen Höhe der Stornierungskosten. Die Rückzahlung kann nur mit einer Einzahlung auf das Girokonto oder Devisenkonto des Gastes erfolgen. Bei Devisenüberweisungen trägt der Gast die Kosten für die Überweisung ins Ausland.

Falls der Gast, der das reservierte Wasserfahrzeug storniert, bei der Stornierung einen neuen Gast findet, der bereit ist seine Reservation, sowie seine Rechte und Pflichten zu übernehmen, berechnet Adriatic.hr nur Kosten für die Änderung der Reservationsdaten.

Falls die Reservation aufgrund von höherer Gewalt, bzw. von für den Gast objektiven Gründen (Todesfall in der Familie, Gesundheitsprobleme, schwere Unglücke,…), storniert wird, wird der bereits eingezahlte Betrag nicht erstattet.

6. KAUTION

Bei der Übernahme des Wasserfahrzeuges hinterlässt der Gast bei einem Vertreter von Adriatic.hr eine Kaution, die gezahlt werden muss, so dass Bürgschaft, um alle möglichen Verluste oder Schäden, die während der Miete entstehen können, erstattet werden können, selbst wenn diese nicht mit dem Versicherungsschein abgedeckt worden sind. Die Kaution wird in Bar oder durch einen Blankoscheck mit einem Aufdruck der Kreditkartennummer des Gastes hinterlegt. Die Modalitäten und die Höhe der Kaution sind auf den Internetseiten bei der Präsentation des gemieteten Wasserfahrzeuges einzusehen.

Die Kaution geht in der gesamten Summe zurück an den Gast, nachdem ein Vertreter von Adriatic.hr bestätigt, dass das Wasserfahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort, ordentlich und unversehrt, mit vollem Wasser- und Kraftstofftank und unter der Bedingung, dass durch Dritte gegenüber dem Gast keine Forderungen bestehen oder Forderungen angekündigt worden sind, die mit der Nutzung des gemieteten Wasserfahrzeuges durch den Gast verbunden sind.

Im Falle von grober Fahrlässigkeit, bzw. einer Beschädigung des Wasserfahrzeuges und/oder Ausstattung, und im Falle des Verlustes eines oder mehrerer Teile, trägt der Gast sämtliche Kosten. Adriatic.hr behält den Teil der Kaution zurück, welcher der Wert der Reparatur, Beschaffung und/oder Kauf der Ausstattung oder der einzelnen Teile des Wasserfahrzeuges entspricht. Wenn aufgrund von Beschädigung/Verlust von Wasserfahrzeug/Ausstattung das Wasserfahrzeug nicht weiter vermietet werden kann, behält Adriatic.hr den Teil der Kaution, die dem entgangen Gewinn entspricht.

Die Kaution muss auch dann hinterlegt werden, wenn das Wasserfahrzeug mit einem Skipper, den Adriatic.hr engagiert, gemietet wird. In diesem Fall, kann die hinterlegte Kaution nicht für die Kosten genutzt werden, die durch die Unvorsichtigkeit des Skippers und der schlechten Bedienung von Wasserfahrzeug und Ausstattung entstehen können.

7. ÜBERNAHME DES WASSERFAHRZEUGES

Die Wasserfahrzeuge werden von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort überreicht.

Wenn der Gast, ohne vorheriges Ankündigen, das Wasserfahrzeug auch nach Ablauf von zwölf Stunden nach dem vereinbarten Termin nicht übernimmt, ist Adriatic.hr berechtigt den Vertrag über das Verleihen eines Wasserfahrzeuges einseitig für nichtig zu erklären, und der Gast hat kein Recht im nachhinein Schadensersatz zu fordern.

Ist Adriatic.hr aus welchen Gründen auch immer nicht in der Lage das reservierte Wasserfahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort zu übergeben, wird Adriatic.hr die Möglichkeit gegeben innerhalb einer Frist von 24 Stunden nach vereinbarten Übergabetermin dem Gast ein anderes Wasserfahrzeug mit gleichen oder besseren Charakteristiken zur Verfügung zu stellen. Falls Adriatic.hr dies nicht realisieren kann, kann der Gast den Vertrag kündigen und hat das Recht auf die Rückzahlung aller getätigten Zahlungen. Entscheidet sich der Gast mehr als die vorgegebene Frist von 24 Stunden zu warten, kann er den Betrag zurückfordern der äquivalent mit der Höhe der Miete, für die Zeit in der er das Wasserfahrzeug nicht nutzen konnte, ist. Adriatic.hr zahlt keine Beträge, die höher sind als die vereinbarten Preise, und jegliches andere Recht der Gäste auf Schadensersatz wird ausgeschlossen.

Bei der Übernahme des Wasserfahrzeuges verpflichtet sich der Gast dem Vertreter von Adriatic.hr den Voucher zu überreichen, auf dem steht, dass der Gesamtbetrag der Miete ordnungsgemäß beglichen worden ist.

Adriatic.hr verpflichtet sich dem Gast ein technisch intaktes und komplett ausgestattetes Wasserfahrzeug mit vollen Wasser- und Kraftstofftanks, sauber, ordentlich und trocken und bereit für die Fahrt zu überreichen.

Bei der Übernahme des Wasserfahrzeuges verpflichtet sich der Gast, dass er aufmerksam den allgemeinen Zustand des Wasserfahrzeuges und der Ausstattung ausfragt und überprüft sowie den tatsächlichen Stand des Inventars und der Ausstattung mit der vorhandenen Inventarliste vergleicht. Eventuelle Einsprüche werden nur vor Beginn der Fahrt anerkannt. Mögliche versteckte Fehler oder Mängel des Wasserfahrzeuges und/oder der Ausstattung, welche Adriatic.hr bei der Übergabe nicht bekannt sein konnten, sowie alle Mängel und Schäden, die nach der Übergabe entstehen, und die Adriatic.hr nicht vorhersehen konnte, geben dem Gast kein Recht auf Minderung des Mietpreises.

8. RÜCKGABE DES WASSERFAHRZEUGES

Der Gast verpflichtet sich das Wasserfahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt (spätestens bis 09:00 Uhr morgens) in dem im Vertrag definierten Hafen, ordentlich und sauber, mit vollen Wasser- und Kraftstofftank, bereit für weitere Fahrten, bzw. im gleichen Zustand, wie der Gast das Wasserfahrzeug erhalten hat, zurückzugeben.

Falls während der Reise eine Weiterfahrt aus welchen Gründen auch immer nicht möglich ist und/oder die zeitliche Einhaltung des Rückgabetermins nicht möglich ist, muss die Kontaktperson und Adriatic.hr informiert werden, um weitere Anweisungen zu erhalten. Die Information über die abschickte Meldung muss in das Logbuch eingetragen werden. Ungünstige atmosphärische Umstände können keine Entschuldigung für die Überschreitung des vereinbarten Rückgabetermins sein. Eine Verspätung können nur dann anerkannt werden, wenn diese durch höhere Gewalt entstehen.

Im Falle der Überschreitung des vereinbarten Rückkehrtermins, bürgt der Gast dafür, dass er für jede Verspätung von bis zu drei (3) Stunden eine zusätzliche Tagesmiete zahlt, und für jede Verspätung von mehr als drei (3) Stunden und für jeden folgenden, angefangen Kalendertag die dreifache Tagesmiete zuzüglich aller zusätzlichen Kosten, der Adriatic.hr aufgrund von Übergabeverspätungen an den nächsten Gast entstehen, bezahlen muss. Daher wir empfohlen schon am Vorabend des Rückgabetermins in den Rückgabehafen einzulaufen.

Im Falle des Einlaufens des Wasserfahrzeuges in einen Hafen, der im Vorfeld nicht als Rückkehrhafen abgesprochen wurde, trägt der Gast alle Kosten, die Adriatic.hr bei der Überführung des Wasserfahrzeuges in den eigentlich, abgesprochenen Hafen entstehen, die oben festgelegte Strafe, falls es zu einer Verspätung kommt sowie eine Entschädigungszahlung für alle Schäden, die sich während der Überführung ereignen, die nicht mit dem Versicherungsschein gedeckt sind.

Bei der Übergabe des Wasserfahrzeuges begutachten die Vertreter von Adriatic.hr den allgemeinen Zustand des Wasserfahrzeuges und dessen Ausstattung, und vergleichen das vorhandene Inventar und Ausstattung mit der Inventarliste. Der Gast verpflichtet sich alle eventuellen Mängel und Beschädigungen dem Vertreter von Adriatic.hr zu melden. Sind die Beschädigungen des Wasserfahrzeuges unterhalb der Wasserlinie oder dies vermutet wird, ist es notwendig das Wasserfahrzeug gründlich mit Hilfe von Tauchern oder eines Kranes zu untersuchen. Über die Art und Weise wie die Untersuchung von Statten geht entscheidet Adriatic.hr und die Kosten trägt der Gast.

Falls der Gast versucht Schäden oder Verluste, die während der Miete des Wasserfahrzeuges entstanden sind, zu verheimlichen, ist er verpflichtet eine Strafe in Höhe von 300 Euro an Adriatic.hr zu zahlen sowie den entstanden Schaden zu begleichen.

Die Kosten für verlorengegangene oder beschädigte Teile des Wasserfahrzeuges oder der Ausstattung aufgrund von Unaufmerksamkeit oder fehlerhafter Handhabung des Gastes oder eines seiner Besatzungsmitglieder, liegen in der Verantwortung des Gastes. Adriatic.hr wird die Höhe der entstanden Kosten aus der Kaution des Gastes entnehmen.

Wird das Wasserfahrzeug unordentlich und dreckig zurückgegeben, begleicht Adriatic.hr die Kosten für die außerordentliche Reinigung aus der zurückgelegten Kaution. Adriatic.hr wird ebenfalls das Auffüllen des Kraftstofftankes sowie die Dienstleistung des Auffüllens des Tankes in Zahlung nehmen, wenn der Gast das Wasserfahrzeug nicht mit vollem Tank zurückgibt.

Während der gesamten Mietzeit bleibt das Wasserfahrzeug Eigentum von Adriatic.hr oder dem Besitzer der mit Adriatic.hr einen Vertrag zur Zusammenarbeit unterzeichnet hat. Bis zum Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Rückgabe des Wasserfahrzeuges geht man davon aus, dass das Wasserfahrzeug vom Gast gemietet ist.

9. VERLÄNGERUNG DER MIETZEIT

Falls der Gast, aus welchen Gründen auch immer, das Wasserfahrzeug länger mieten möchte, muss er in den Hafen der Abfahrt zurückkehren und einen Vertreter von Adriatic.hr kontaktieren und eine schriftliche Einverständniserklärung mit neuer Übergabezeit und Übergabehafen beantragen.

10. SCHIFFSDOKUMENTE

Das Wasserfahrzeug wird dem Gast komplett mit allen, gültigen Dokumenten (Erlaubnis, Anmeldung, Konzession,…), die zum Verleih benötigt werden, übergeben, sowie mit allen anderen Anlagen aus der Schiffsmappe (Aufstellung der Hafenmeistereien, Kraftstoffpumpen,…). Der Gast verpflichtet sich mit besonderer Vorsicht auf alle erhaltenen Dokumente zu achten.

Bei der Rückgabe des Wasserfahrzeuges ist der Gast verpflichtet alle erhaltenen Dokumente und dazugehörigen Anhänge zurückzugeben.

Der Gast ist verpflichtet das Logbuch zu führen.

11. PFLICHTEN DER AGENTUR

Adriatic.hr verpflichtet sich die Durchführbarkeit der gekauften Dienstleistung aufmerksam und wirtschaftlich zu beaufsichtigen und verpflichtet sich für die Rechte und Interessen der Gäste im Einklang mit den guten Sitten im Tourismus einzusetzen.

Adriatic.hr verpflichtet sich dem Gast die gekaufte Dienstleistung zum reservierten Termin zu sichern und ist dem Gast gegenüber verantwortlich für eventuelle nicht ausgeführte, gekaufte Dienstleistungen oder Teile dieser.

Adriatic.hr schließt jede Verantwortung aus im Falle von Änderung und Unausführbarkeit der gekauften Dienstleistungen oder Teile dieser, wenn dies aufgrund von höherer Gewalt (Krieg, Unruhen, Streik, Terroristische Übergriffe, Ökologische Katastrophen, nicht angekündigte Naturkatastrophen, Interventionen der maßgebenden Obrigkeit oder ähnliches) ausgelöst worden ist.

12. PFLICHTEN DES GASTES

Gost se obvezuje i izjavljuje:

  • dass er gültige Ausweispapiere besitzen wird. Kosten aufgrund von Verlust und Diebstahl während der Reise trägt der Gast.
  • dass er sich die gedruckten Richtlinien zur richtigen Nutzung von Wasserfahrzeugen beschafft und durchliest.
  • dass er pflichtbewusst und vorsichtig das Wasserfahrzeug, Inventar und Ausstattung handhaben wird und insbesondere das Wasserfahrzeug nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss bedienen wird, und dass er zu jedem Zeitpunkt, zur Zufriedenheit seiner Besatzung, sich verantwortlich verhält.
  • dass er nur in den Hoheitsgewässern der Republik Kroatien schifft. Das Verlassen der Hoheitsgewässer der Republik Kroatien ist nur mit einer schriftlichen Genehmigung von Adriatic.hr möglich.
  • dass er nicht in Bereichen schifft in denen dies verboten ist.
  • dass er nicht in Gebieten schiffen wird oder Routen plant ohne vorheriges studieren von Navigationskarten, möglicher Routen, nautischer Führer und allen anderen Leitfäden auf dem Schiff, und dass er insbesondere nicht in Gebieten schiffen wird, die unzureichend erforscht und unzureichend mit nautischen Karten abgedeckt sind.
  • dass er bei der Übernahme des Wasserfahrzeuges, Adriatic.hr über die ungefähre Richtung (Route) informiert, und dass er sich in bestimmten Zeitintervallen per Mobiltelefon oder über eine erreichbare Funkstation meldet, und Adriatic.hr über die Position und den Zustand des Wasserfahrzeuges und den Zustande der Besatzung zu informieren, sowie Adriatic.hr über eventuelle Pannen und Schäden zu informieren.
  • dass die Route aufmerksam geplant wird und sich an jene gehalten wird, so dass das beschiffte Gebiet in Richtung des Abfahrtshafen (Rückfahrt zum Abfahrtshafen) nicht mehr als zwei Tage per Schiff ist, was ungefähr 40 NM entspricht.
  • dass er nur unter Gebrauch aller Navigationslichter unterwegs ist, dass er beim Schiffen das Deck adäquat beobachtet und mit voraussehender Vorsicht auf mögliche Hindernisse achtet.
  • dass er nur unter sicheren Wetterbedingungen und guter Sicht mit dem Wasserfahrzeug unterwegs ist und Gebiete meidet, die offensichtlich gefährlich sind.
  • dass er, abhängig von den atmosphärischen Umständen, zu rechter Zeit die Segel kürzt oder ganz herunter nimmt, und dass er zur Sicherung eines angenehmen Segelns eine unnötige Belastung des Mastes, der Segel und der Taue nicht zulässt.
  • dass er den Hafen oder den Liegeplatz bei einer Windstärke von mehr als 23 Knoten nicht verlässt, oder in Kürze diese Windstärke erreicht wird sowie wenn im Allgemeinen die Wetterbedingungen instabil sind.
  • dass er den Hafen oder den Liegeplatz nicht verlassen wird, falls das Wasserfahrzeug oder ein wichtiger Teil der Ausstattung, wie der Motor, Mast, Segel, Taue, Lenzpumpe, Segelzubehör, Kompass, Navigationslichter und die Sicherheitsausrüstung nicht in Ordnung sind.
  • dass er den Hafen nicht verlässt, falls die Hafenmeisterei das Schiffen verboten hat bzw. ein Verbot des Auslaufens ausgesprochen hat, sowie wenn nicht genügend Kraftstoff vorhanden ist und bei Krankheit eines der Besatzungsmitglieder.
  • dass er das Wasserfahrzeug nicht für kommerzielle Zwecke (Überfahrt von Waren und Personen für Bezahlung), professionelles Fischen, als Segelschule oder ähnliche Aktivitäten nutzt.
  • dass das Wasserfahrzeug nicht weitervermietet wird und auch nicht Dritten zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird.
  • dass sich auf dem Wasserfahrzeug nicht mehr Personen befinden als dafür vorgesehen und dass auf dem Wasserfahrzeug keine Personen verweilen, die nicht auf der Besatzungsliste aufgeführt worden sind.
  • dass er nicht an Regatten und Rennen ohne Einverständnis von Adriatic.hr teilnehmen wird.
  • dass er kein anderes Wasserfahrzeug abschleppen wird, außer es ist ein Notfall.
  • dass er alle präventiven Maßnahmen ergreift, um das Abschleppen des gemieteten Wasserfahrzeuges zu vermeiden. Kommt es trotzdem zu dieser Situation, dass das gemietete Wasserfahrzeug abgeschleppt werden muss, muss der Preis für das Abschleppen mit dem Kapitän des Wasserfahrzeuges, das abschleppt, vor dem Abschleppen des gemieteten Wasserfahrzeuges abgesprochen werden und dies muss von Adriatic.hr gebilligt werden.
  • dass er die Zollvorschriften und alle anderen Vorschriften und Gesetzgebungen der Republik Kroatien beachtet, und dass er auf das Wasserfahrzeug keine nichtdeklarierten Gegenstände mitnimmt.
  • dass er sich darum kümmert, dass er selbst und alle anderen Besatzungsmitglieder sich im Einklang mit den gültigen Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften der Republik Kroatien verhalten, insbesondere die Gesetze zum Fischen und Gesetze zum Unterwasserfischen geachtet werden, und dass auf dem Wasserfahrzeug keinerlei archäologisch, wertvollen Gegenstände aufbewahrt werden.
  • dass er damit einverstanden ist, dass der Vertrag gekündigt wird, wenn nachgewiesen wird, dass einer der Besatzungsmitglieder gegen gültige Vorschriften und/oder Gesetze der Republik Kroatien verstoßen hat, so dass Adriatic.hr frei über das Wasserfahrzeug verfügen kann, ohne das der Gast ein Recht auf eine Entschädigung hat. Weiter wird festgelegt, dass in so einem Fall Adriatic.hr keinerlei Verantwortung gegenüber der maßgebenden, staatlichen Institution trägt, da jede Verantwortung für begangene Rechtsverletzungen und/oder Straftaten bei dem Gast liegen.
  • dass er alle Verantwortung und alle für Adriatic.hr entstehenden Kosten übernimmt, die nachweisbar aufgrund von Handlungen und Unterlassungen des Gastes entstanden sind, und für die Adriatic.hr materiell und strafrechtlich gegenüber Dritten verantwortlich ist.
  • dass er die Verantwortung für alle Rechtsvergehen gegen das Schifffahrtsrechts und aller anderer Vorschriften, die während der Mietzeit des Wasserfahrzeuges entstehen, auch nach Ablauf der Mietzeit trägt.
  • das im Falle von Schäden am Wasserfahrzeug oder der Ausstattung des Wasserfahrzeuges, die aufgrund von natürlicher Abnutzung von Wasserfahrzeug/Ausstattung entstanden sind, Adriatic.hr sofort informiert. Adriatic.hr verpflichtet sich den Schaden innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Schadensmeldung zu beseitigen. Falls Adriatic.hr den Schaden innerhalb von 24 Stunden beseitigt, hat der Gast kein Recht auf irgendwelche Entschädigungszahlungen. Die Telefonnummern zur Meldung des Schadens befinden sich in den Schiffsdokumenten.
  • dass die Kosten für jeden entstandenen Schaden, der durch ungewissenhafte Handlungen und Versäumnisse des Gastes hervorgerufen wurde, und für welche Adriatic.hr gegenüber Dritten verantwortlich ist, im Ganzen vom Gast getragen werden.
  • dass im Falle des Verschwindens des Wasserfahrzeuges oder der dazugehörigen Ausstattung, der unmöglichen Steuerung des Wasserfahrzeuges und falls das Wasserfahrzeug entzogen, beschlagnahmt oder es zu einem Nutzungsverbot durch maßgebliche Institutionen oder Dritter kommt, müssen sofort die maßgebenden Institutionen und Adriatic.hr informiert werden, und eine Kopie des Polizeiberichtes eingefordert werden.
  • dass er jede Verantwortung trägt, falls eine staatliche Behörde das Wasserfahrzeug beschlagnahmt aufgrund von unverantwortlichen oder illegalen Tätigkeiten (kommerzielles Fischen, Bergung von Antiquitäten vom Grund des Meeres,…), die während der Mietzeit des Wasserfahrzeuges durchgeführt worden sind.
  • dass er selbst die Verantwortung für die Strafe trägt, wenn es zu einer Verschmutzung des Meeres bei der Auffüllung des Kraftstofftankes kommt oder Müll und Unrat außerhalb der vorgeschriebenen Plätze entsorgt wird.
  • dass er täglich eine Ölkontrolle des Motors durchführt. Schäden und Verluste aufgrund von zu wenig Öl im Motor liegen in der Verantwortung des Gastes.
  • dass er das Schiffslogbuch richtig führen wird und es nach Ablauf der Mietzeit auf dem Wasserfahrzeug lassen wird.
  • dass er Haustiere (Hunde, Katzen, Vögel,…) nur auf dem Wasserfahrzeug hält, wenn es zu einer vorherigen Zustimmung durch Adriatic.hr kommt. Das Mitnehmen von Haustiere auf Wasserfahrzeugen ist nicht erlaubt. Ausnahmen sind nur mit vorheriger Absprache möglich.

Materielle und strafrechtliche Verantwortung für Verhaltensweisen, die gegen die hier übernommen Pflichten verstoßen, trägt ausschließlich der Gast.

13. LIZENZ ZUM STEUERN EINES WASSERFAHRZEUGES

Der Gast muss das nötige Seewissen und die Fähigkeiten besitzen, bzw. eine gültige Lizenz für das Steuern von Wasserfahrzeugen auf dem offenen Meer sowie einen Nachweis über eine bestandene Prüfung für das Handhaben von Funkstationen besitzen. Falls der Gast die geforderten Nachweise, das Wissen und die Fähigkeiten nicht besitzt, ist er verpflichtet sich darum zu kümmern, dass das Wasserfahrzeug ausschließlich von einem Besatzungsmitglied mit den geforderten Eigenschaften bedient wird.

Adriatic.hr kann von dem Gast oder von der Person, die von dem Gast zum Skipper bestimmt worden ist, verlangen, dass er in der Anwesenheit eines Vertreters von Adriatic.hr sein Wissen und seine Fähigkeiten auf dem offenen Meer demonstriert. Die Kosten für diesen Test trägt der Gast. Die Zeit, die für diesen Test benötigt wird, ist in der Mietzeit des Wasserfahrzeuges inbegriffen.

Falls während des Testes der Vertreter von Adriatic.hr feststellt, dass der Gast, bzw. der Skipper, den der Gast vorgeschlagen hat, nicht genug Wissen, Erfahrung und/oder gültige Lizenzen für das Steuern von Wasserfahrzeugen besitzt, wird Adriatic.hr der Besatzung einen Skipper hinzufügen, der Gast trägt die Kosten, die im Einklang mit der offiziellen Preisliste sind. Falls der Gast nicht mit dem zugeteilten Skipper einverstanden ist, hat Adriatic.hr das Recht das Ausfahren des Wasserfahrzeuges zu verbieten, den Vertrag zu kündigen und im Ganzen den eingezahlten Mietbetrag einzubehalten. Der Gast hat kein Recht auf Schadensersatzzahlungen

Fall der Gast von vorneherein weiß, dass er einen offiziellen Skipper von Adriatic.hr braucht, muss er das Personal bei der Reservation darüber informieren.

14. VERSICHERUNG

Die Versicherung unterliegt den Bedingungen, die das Versicherungsunternehmen, bei denen der Besitzer oder Adriatic.hr das Wasserfahrzeug versichert habe, bestimmt hat.

Das Wasserfahrzeug ist versichert für Schäden, die durch Dritte entstehen, abhängig von der Verantwortung des Dritten bis zur Höhe des Wertes des Wasserfahrzeuges (Pflichtversicherung). Das Wasserfahrzeug ist ebenfalls Kasko versichert, in Höhe des angemeldeten Wertes des Wasserfahrzeuges, für alle Risiken, die im Versicherungsschein aufgeführt worden sind. Die Kaskoversicherung deckt die Schäden, die über der hinterlassenen Kaution sind, entstanden durch höhere Gewalt, aber es werden nicht die Schäden abgedeckt, die aufgrund von Absicht oder grober Fahrlässigkeit entstanden sind.

Der Gast, die Besatzungsmitglieder und ihr Privatbesitz sind nicht versichert, deswegen wird eine zusätzliche Versicherung durch den Gast empfohlen.

Alle Schäden und/oder Verluste müssen sofort nach der Entstehung Adriatic.hr gemeldet werden. Im Falle größerer Havarien, sowie wenn daran mehrere Wasserfahrzeuge beteiligt sind, muss die Havarie auch der zuständigen Hafenmeisterei gemeldet werden und die entsprechenden Dokumente beantragt werden, um diese später der Versicherung überreichen zu können. Schäden, die durch die Versicherungspolice gedeckt sind, aber nicht sofort Adriatic.hr, den zuständigen Behörden, bzw. dem Versicherungsunternehmen gemeldet worden sind, und Schäden für die nicht sämtliche, notwendige Dokumentation vorhanden sind, werden nicht durch die Versicherungspolice gedeckt, und den Schaden trägt im Ganzen der Gast mit seinem eigenem Vermögen.

Falls das Wasserfahrzeug beschädigt ist, ist der Gast verpflichtet, alle Kosten in Einklang mit der Kaskoversicherung und bis zur Höhe der Kaution zu tragen. Die Kosten für alle beschädigten Wasserfahrzeuge und/oder Ausstattung hervorgerufen durch grobe Fahrlässigkeit und/oder Verlust eines oder mehrerer Teile der Ausstattung trägt der Gast in voller Höhe.

Die Segel sind nicht versichert und die Kosten für Schäden am Segel trägt der Gast. Die Verantwortung des Gastes für Schäden am Segel wird nur dann ausgeschlossen, wenn es sich um eine natürliche Abnutzung handelt oder im Falle eines Mastbruches.

Schäden die aufgrund von Ölmangel des Motors hervorgerufen wurden, sind nicht durch eine Versicherung abgedeckt, und alle entstehenden Kosten, die durch den Motorschaden hervorgerufen worden sind, trägt der Gast.

Der Gast übernimmt sämtliche materielle Verantwortung für Schäden, die durch das Ankern in bekannt unsicheren Häfen hervorgerufen worden sind.

15. VERANTWORTUNG FÜR KOSTEN DIE WÄHREND DER METZEIT ENTSTEHEN

Alle Schäden oder Mängel, die entstanden sind oder sich Zeigen während das Wasserfahrzeug unter der Verantwortung des Gastes war, aber nicht mit der natürlichen Abnutzung des Wasserfahrzeuges zu tun haben, trägt der Gast persönlich. Vor der Reparatur muss der Gast mit einem Vertreter von Adriatic.hr absprechen, ob die Reparatur technisch, notwendig ist.

Alle Schäden oder Mängel, die entstanden sind oder sich zeigen während das Wasserfahrzeug unter der Verantwortung des Gastes war, und mit der natürlichen Abnutzung des Wasserfahrzeuges zu tun haben, trägt Adriatic.hr. Vor der Reparatur muss der Gast mit einem Vertreter von Adriatic.hr absprechen, ob die Reparatur technisch, notwendig ist. Der Gast bezahlt die Rechnung sofort und muss die Rechnung aufbewahren, so dass ihm die getätigte Zahlung im Ganzen bei der Rückgabe des Wasserfahrzeuges erstattet wird.

16. BRÜCHE UND SCHÄDEN

Der Gast verpflichtet sich, Adriatic.hr über alle Brüche und Schäden sofort nach ihrem Entstehen und ohne Rücksichtnahme auf den Grund zu melden. Adriatic.hr wird den Gast anweisen, welche Art von Arbeiten nötig sind und/oder ob es zu einem Austausch der Ausstattung kommt. Kosten für nichtautorisierte Reparaturen und Auswechslung von Teilen der Ausstattung trägt der Gast.

17. VERLUST VON EIGENTUM

Adriatic.hr ist nicht verantwortlich für den Verlust und/oder Beschädigung des Eigentums des Gastes und der restlichen Besatzungsmitglieder, sowie fremden Eigentum, welche auf dem Wasserfahrzeug, in Betriebsfahrzeugen, in der Geschäftsstelle von Adriatic.hr oder beim Besitzer des Wasserfahrzeuges abgelegt und aufbewahrt worden sind. Mit der notwendigen Anzahlung und dem Einverständnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Vermietung von Wasserfahrzeugen, verzichtet der Gast auf alle Schadensersatzzahlungen gegenüber Adriatic.hr und dem Besitzer des Wasserfahrzeuges, die verbunden sind mit dem Verlust und/oder Beschädigung von eigenem und/oder fremdem Eigentum.

18. BILDER DES WASSERFAHRZEUGES

Falls, die auf unseren Internetseiten veröffentlichen Bilder, eine Schutzmarke von Adriatic.hr haben, bedeutet dies, dass gerade dies Bilder, von dem Wasserfahrzeug auf dem der Gast verweilen wird, sind.

Wir betonen nochmals, dass die auf unseren Internetseiten veröffentlichten Bilder ohne unsere Schutzmarke nicht Bilder von dem Wasserfahrzeug sind, auf dem der Gast verweilen wird, sondern nur Beispielbilder des Herstellers sind und sich auf das Model des gemieteten Wasserfahrzeuges beziehen. Die veröffentlichten Bilder dienen unseren Nutzern als Orientierungshilfe. Der tatsächliche Zustand Wasserfahrzeuges kann abweichen (abhängig von dem Grad der Ausstattung und/oder Baujahr), aber jegliche Abweichungen vom tatsächlichen Zustand und den Bildern kann für den Gast kein Grund sein, ein anderes Wasserfahrzeug oder irgendwelche Schadensersatz zu fordern, wenn das tatsächliche Model des angebotenen Wasserfahrzeuges mit dem gemieteten übereinstimmt.

Wir empfehlen, dass während der Reservation des Wasserfahrzeuges der Gast sich über alle Punkte informiert, die ihm wichtig sind.

Bei der Präsentation eines Wasserfahrzeuges aus unserem Angebot, abhängig von der Anzahl der Kabinen, stellen wir auch den Grundriss aller Varianten des präsentierten Models vor. Adriatic.hr verpflichtet sich, die tatsächliche Anzahl der Kabinen sichtbar zu betonen. Der Gast muss auf die tatsächliche Anzahl von Kabinen des zumietenden Wasserfahrzeuges achten, da eine spätere Beschwerde, dass er ein Wasserfahrzeug mit einer geringeren Anzahl der Kabinen, als die auf den Internetseiten veröffentlicht worden sind, erhalten hat, nicht anerkannt wird.

19. BESCHWERDEN

Jeder Gast hat das Recht auf Beschwerden, wenn er meint, dass die gekauften Dienstleistungen nicht vollständig und/oder ungenügend ausgeführt worden sind. Der Gast kann eine Entschädigung fordern, wenn er bei der Rückgabe des Wasserfahrzeuges (check-out) eine schriftliche Beschwerde zuzüglich aller dazugehörenden Dokumentation und Bilder einreicht. Die schriftliche Beschwerde muss sowohl vom Gast als auch von einem Vertreter von Adriatic.hr unterschrieben werden. Beschwerden, die nachträglich oder unvollständiger Dokumentationen eingereicht werden, werden von Adriatic.hr nicht berücksichtigt.

Adriatic.hr ist verpflichtet innerhalb von sieben (7) Tage nach Erhalt einer Beschwerde eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Adriatic.hr kann zur Lösung der Beschwerde die Frist um weitere sieben (7) Tage verlängern, um bei den Personen, die direkt oder indirekt mit den Beschwerden in Verbindung stehen, Informationen zu sammeln und die Beschwerden des Gastes zu überprüfen.

Solange Adriatic.hr keine Entscheidung getroffen hat, verzichtet der Gast auf Vermittlungsversuche anderer Personen, Arbitrage des UHPA, gerichtliche Institutionen oder das veröffentlichen von Informationen in öffentlichen Presseorganen. Falls der Gast gegen diese Vereinbarung verstößt, hat Adriatic.hr das Recht aufgrund von Prozedursverletzungen auf Schadensersatz für den Schaden, der durch ein solches Verhalten des Gastes entsteht.

Die Entschädigungszahlung kann höchstens den Wert des reklamierten Teils der Dienstleistung haben, kann aber nicht die bereits ausgenutzten Dienstleistungen sowie den Gesamtbetrag der Miete beinhalten. Der Gast verzichtet von vorneherein auf die Forderung der Begleichung jeglicher materieller und nicht materieller Schäden (z.B. Bankkosten, Telefonkosten, zusätzliche Kraftstoffkosten, Zeitverlust, übermäßiger Stress, Seelenschmerz;…)

20. GERICHTSSTAND

Falls der Gast nicht mit den vorgeschlagenen Lösungen von Adriatic.hr einverstanden ist, und mit der Agentur keine friedliche Übereinkunft finden kann, hat er das Recht auf eine Arbitrage vor Gericht.

In einem solchem Fall wird vereinbart, dass das Gericht in Split, unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorschriften der Republik Kroatien, maßgebend ist.


Split, den 01.01.2023.

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