Erstattung der Treibstoffkosten – Nutzungsregeln
Rückerstattung der Kosten für Kraftstoff - Nutzungsbedingungen
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Ein Gast, der eine Unterkunft aus dem Angebot von Adriatic.hr in der Saison 2025 reserviert, hat das Recht auf eine Rückerstattung der Kraftstoffkosten entstanden in der Zeit des Aufenthalts
in der privaten Unterbringung. Der Gast kann die Rückerstattung der Kraftstoffkosten in der Form eines Nachlasses für eine Reservierung von Privatunterkunft die er über Adriatic.hr für
der Saison 2026 tätigt.
Die Vergünstigung der Rückerstattung von Kraftstoffkosten ist bedingt von der Nutzung der Vergünstigung der Rückerstattug von kroatischen Autobahngebühren
die Adriatic.hr anbietet.
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Ein Gast, der für die Saison 2026 eine Privatunterkunft bis zum 31. Dezember 2025 reserviert, hat das Recht auf die Refundierung von 100 % der Kraftstoffkosten, die er in der Saison
2025 entstanden sind.
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Ein Gast der eine Privatunterkunft aus dem Adriatic.hr Angebot für die Saison 2026 vom 1. Januar 2026 bis zum 31. März 2026 reserviert, kann die Kraftstoffkosten die in der Saison 2025
entstanden sind zu 50 % refundieren.
Für Reservierungen nach dem 31. März 2026 hat der Gast kein Recht auf eine Rückerstattung der Kraftstoffkosten.
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Das Recht auf Refundierung der Kraftstoffkosten haben nur die Gäste, die in der Saison 2025 die Dienstleistung einer Privatunterkunft in einer Dauer von mindestens 7 Tagen wahrgenommen
haben und in der Saison 2026 ebenfalls die Dienstleistung einer Privatunterkunft von mindestens 7 Tagen nutzen werden. Bei dem Antrag auf Rückerstattung der Kraftstoffkosten für ein
Automobil darf der Gesamtbetrag der Reservierung pro Jahr nicht weniger als 900 € betragen. Falls der Gast die Rückerstattung der Kraftstoffkosten für mehrere Automobile beantragt, der
Gesamtmindestbetrag (900 €) der Unterkunftsreservierung für jedes Jahr wird mit der Anzahl der Automobile für die die Rückerstattung verlangt wird multipliziert.
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Die Rückerstattung von Kraftstoffkosten bezieht sich auf den Betrag verbraucht für eine Abfüllung des Tanks eines Privatautomobils auf dem Gebiet der Republik Kroatien während des Aufenthalts
des Gastes in der Privatunterkunft die er über Adriatic.hr in der Saison 2025 reserviert hat. Datum der Rechnungsausstellung für Kraftstoff muss mit der Zeitspanne des Aufenthalts in
der Privatunterkunft übereinstimmen, was auch bedeutet, dass es dem Termin der Reservierung von Privatunterkunft entsprechen muss, mit einer Toleranz von maximal einen Tag, von Anfang
oder Ende der Reservierung.
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Der Nachlass bezieht sich nur auf ehemalige Gäste, dass bedeutet, dass ein Gast in der Saison 2026 nur das Recht auf diesen Nachlass hat, wenn er in der Saison 2025 eine private Unterkunft über Adriatic.hr
reserviert hat und diese nicht storniert hat.
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Falls der Gast in der Saison 2026 das Recht auf Refundierung der Kraftstoffkosten ausnutzt, ist er verpflichtet bis spätestens 15 Tagen nach Beendung des Aufenthalts in der
Privatunterkunft reserviert durch Adriatic.hr in der Saison 2025, die Originalrechnungen für Kraftstoff per Post and die Addresse der Agentur zu senden. Mit den Rechnungen
müssen folgende Daten angeführt werden:
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Name und Vorname des Reservierungsträgers aus dem Jahre 2025.
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Termin der Reservierung
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Chiffre der reservierten Unterbringungseinheit
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die Marke des Automobils
Anträge für die Refundierung von Kraftstoffkosten für welche die Agentur Adriatic.hr nicht in der bestimmten Frist die Originalrechnungen erhalten hat, werden später
nicht in Betracht genommen.
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Die Rechnung muss folgende Daten enthalten: Rechnungsnummer, Name und Adresse der Tankstelle, Datum an dem Kraftstoff gekauft wurde,
die Quantität des Kraftstoffes und den Gesamtpreis des Kraftstoffes in Euro.
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Jede Rechnung kann nur einmal refundiert werden.
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Gäste können Rechnungen für die Saison 2025 nur in der Saison 2026 refundieren, aber nicht in der Saison 2027.
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Die Refundierung der Autobahngebühren berechnet sich prinzipiell so, dass ein Fahrzeug = 5 Personen. Im Falle einer Reservierung von 6 oder mehr Personen, wird die Anzahl durch
5 geteilt und auf die nächst höhere Zahl aufgerundet
Der Gast kann gleichzeitig die Rückerstattung von kroatischen Autobahngebühren für eine grössere Anzahl von Fahrzeugen nutzen als die für die er die Rückerstattung von Kraftstoffkosten
ausnutzt, und die Anzahlt rechnet sich im Einklang mit den aufgeführten Preisbedingungen für die Reservierung der Privatunterkunft. Zum Beispiel, bei einer Reservierung für 11 Personen
mit Gesamtpreis von 1.600,00 € der Gast hat das Recht auf Rückerstattung der Kosten für maximal 3 Fahrzeuge (11/5=2,2). In dem Fall, mit Betracht auf den Gesamtbetrag der Unterkunft
(aufgeführte 1.600,00 €), dem Gast wird vorerst die Rückerstattung von kroatischen Autobahngebühren für 3 Fahrzeuge anerkannt und zusätzlich die Rückerstattung der Kraftstoffkosten
für ein Fahrzeug.
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Falls die Anzahl der Personen beim Reservierungsantrag in der Saison 2026 sich von der Anzahl der Personen bei der Reservierung in der Saison 2025 unterscheidet, wird
folgendermaßen refundiert:
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falls in der Saison 2025 die Dienstleistung einer Privatunterkunft von 6 Personen genutzt wurde und Sie mit mehreren Fahrzeugen angereist sind, und in der Saison 2026 ein
Reservierungsantrag für 5 Personen (ein Fahrzeug) gestellt haben, werden in der Saison 2026 die Kosten für nur ein Fahrzeug refundiert (vorerst werden die Gebühren der kroatischen Autobahnen refundiert,
und danach, falls die Unterkunftsreservierung die Preisbedingungen erfüllt, auch die Kraftstoffkosten);
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falls in der Saison 2025 die Dienstleistungen einer Privatunterkunft von 5 Personen (ein Fahrzeug) genutzt worden sind, aber in der Saison 2026 die Dienstleistungen einer
Privatunterkunft für 6 oder mehr Personen (2 oder mehr Fahrzeuge) beantragt wird, dann werden in der Saison 2026 die Kosten für ein Fahrzeug refundiert (vorerst werden die Gebühren der
kroatischen Autobahnen refundiert, und danach, falls die Unterkunftsreservierung die Preisbedingungen erfüllt, auch die Kraftstoffkosten).
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Falls Gäste in der Saison 2025 in einer Gruppe (z.B. 9 Personen) in den Urlaub fahren, und die Reservierung ist getätigt auf den Träger der in der Saison 2026 nicht
mit in den Urlaub fährt, aber seine Mitreisenden aus der Saison 2025 fahren, ist es notwendig, dass der Träger der Reservierung im Reservierungsformular für die Saison 2025 die Namen
und Email Adressen aller Mitreisenden aufführt, so dass diese die Möglichkeit auf Rückerstattung der Kraftstoffkosten in der folgenden Saison haben.
In diesem Fall haben die Mitreisenden in der Saison 2026 das Recht auf den Nachlass für ehemalige Gäste und falls die Unterkunftsreservierung die Bedingungen dieser Regelung erfüllt,
auch das Recht auf die Rückerstattung von Kraftstoffkosten. Auch in diesem Fall werden die gleichen Regeln angewendet: z.B. wenn in der Saison 2025 in den Urlaub nur 9 Personen fahren,
haben sie das Recht auf die Rückerstattung für zwei Autos nach folgender Berechnung: 9/5=2 Automobile. Falls in der Saison 2026 mehr Gäste als in der vorherigen Saison in den Urlaub fahren (z.B. 15 Personen) und
wenn die Reservierung auf einen anderen Namen getätigt wird (da der ursprünglicher Träger der Reservierung nicht mitfährt), hat der Gast das Recht auf die Refundierung für alle Fahrzeuge aus der
vorherigen Reservierung (9/5=2 Automobile) unter der Bedingung, dass der ursprüngliche Träger der Reservierung seine Rechung dem Gast überlassen hat. Der ursprüngliche Träger der
Reservierung aus der Saison 2025 verliert damit das Recht auf eine weitere Rückerstattung der Kosten.